Prozess gegen Polin: Staatsanwaltschaft klagt wegen zweier toter Kinder nach illegalem Autorennen mit 180 km/h

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Sie war schon vor dem illegalen Autorennen wegen des zu hohen Tempos auffällig: Die Angeklagte war an dem Unfall beteiligt, bei dem zwei Kinder auf einer Landstraße nahe Hannover ums Leben kamen.

Illegales Autorennen auf der Landstraße brachte den Tod für zwei kleine Jungen

Verkehrsunfall bei Barsinghausen: Getötete Kinder und mehrere Verletzte durch Raserei (Foto: AdobeStock - Olivier-Tuffé 1982834)

Verkehrsunfall bei Barsinghausen: Getötete Kinder und mehrere Verletzte durch Raserei (Foto: AdobeStock – Olivier-Tuffé 1982834)

Sie hat selbst drei Kinder und bringt anderen den Tod: Ewa P. trat gegen Marco S. bei einem illegalen Autorennen auf der Landstraße bei Barsinghausen in der Nähe von Hannover an. Sie verursachten einen Unfall, in dessen Folge zwei Kinder ums Leben kamen. Ewa P. muss sich jetzt für ihre Raserei verantworten, wobei bereits herauskam, dass die Dame schon früher wegen ihrer Raserei auffällig gewesen war.

Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ wusste zu berichten, dass zwei Kollegen von Ewa P. zu ihrem Fahrstil ausgesagt hätten. Wie einer der Kollegen sagte, hätte sich P. wohl selbst derart geäußert, dass sie ihre eigenen Blitzerbescheide wegen zu schellen Fahrens an ihre Schwester nach Polen schicken würde. Diese hätte keine Schwierigkeiten, wenn sie ihren Führerschein verlieren würde.

Die FAZ berichtete von der Aussage eines weiteren Kollegen von P., der über deren Fahrstil sprach. Angeblich habe die als „Schumi“ und „Bleifuß“ in der Firma bekannte Raserin öfter Überholmanöver mit mehr als 150 km/h auf der Landstraße gestartet. Es sei untertrieben, ihren Fahrstil als „sehr rasant“ zu beschreiben, so der Kollege. Fraglich sei für die Kollegen auch, woher die Dame ihre hochmotorisierten Fahrzeuge habe, die immer wieder wechselten, denn immerhin arbeite die 40-Jährige als Putzkraft.

Tödliche Folgen des Unfalls mit mehr als 110 km/h zu viel auf dem Tacho: Tragischer Tod zweier Kinder

Zwar sind zwei Kinder tot, doch Ewa P. sieht sich selbst als gute Fahrerin mit einem angemessenen Fahrstil. Dies ließ sie über ihre Dolmetscherin verkünden. Angeblich hatte sie noch nie einen Unfall. Der Überholvorgang des Marco S. in der Kurve sei nicht geglückt, doch P. habe das Tempo verringert und wollte angeblich wieder einscheren. Dennoch war dieser Vorgang tödlich.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete weiter, dass sich P. wohl beim Versuch des Einscherens verschätzt habe. Sie streifte dabei einen Mercedes, der ihr entgegenkam und geriet ins Schleudern. Sie traf dann mit der Beifahrerseite die Front des Familienautos, in dem die beiden kleinen Jungen saßen.

Ein Dashcam-Video zeigt, wie schnell Ewa P. wirklich war: Sie fuhr mit ihrem Audi A6 mit 250 PS ziemlich genau 180 km/h, als der Unfall passierte. An der Stelle hätte sie aber nur höchstens 70 km/h fahren dürfen, wie die „Bild“ berichtete. Durch den frontalen Aufprall wurden die beiden Kinder in dem anderen Auto zerquetscht. Die zwei- und sechsjährigen Kinder hatten keine Chance, ein Kind starb noch an der Unfallstelle, das andere im Krankenhaus. Der Unfallgutachter kam zu dem Schluss, dass das hohe Tempo ein Verhindern des Unfalls völlig unmöglich gemacht habe.

Polin verließ den Unfallort unerlaubt

Ewa P. wurde per internationalem Haftbefehl gesucht und am 20. September 2022 in Polen festgenommen. Der tödliche Unfall, dessen Schrecken für die Polin angeblich „unerträglich“ gewesen seien, ereignete sich am Nachmittag des 25. Februar 2022. Die Frau hatte Unfallflucht begangen, die Staatsanwaltschaft erhob nun Anklage. Zu Beginn des Prozesses sagte Ewa P. aus, dass sie sich in einer psychischen Ausnahmesituation befunden und daher eine falsche Entscheidung getroffen hatte.

Der eigene Pkw wurde in dem Unfall verwendet, damit liegt ein Mordmerkmal vor. Die Staatsanwaltschaft spricht dabei von einem „gemeingefährlichen Mittel“. Die 40-Jährige habe einen Unfall billigend in Kauf genommen, warf ihr die Anklage vor. Zudem muss sich Ewa P. gemeinsam mit Marco S. wegen des illegalen Autorennens mit Todesfolge sowie wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten.

Am 30. März soll das Urteil in dem Fall gesprochen werden, in dem beide Angeklagte bestreiten, ein illegales Rennen gefahren zu sein. Insgesamt sind zehn Verhandlungstage vorgesehen.

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