Ein Betroffener von Online-Glücksspielverlusten bei pokerstars.eu beauftragte CLLB Rechtsanwälte in München, seine rund 412.000 Euro verlorenen Einsätze zurückzufordern. Am 6. Mai 2026 befand das Landgericht Aachen, dass TSG Interactive Gaming Europe Ltd. ohne gültige deutsche Lizenz agierte und die Verträge mit dem Spieler daher nichtig sind. Die Richter verurteilten das Unternehmen zur unverzüglichen Erstattung aller Einsätze und begründeten das Urteil mit dem Schutz der Spielerinteressen rechtlich dauerhaft vollständig nachhaltig gewährleistet.
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Verträge nichtig aufgrund vollständig fehlender deutscher Lizenz für Online-Poker
Ein Mandant der Kanzlei CLLB aus München setzte in den Jahren 2014 bis 2020 mehr als 412.000 Euro bei pokerstars.eu ein und verlor diese Summen. Er hatte bis zum 30. Juni 2021 keine Kenntnis von der deutschen Prohibition für Online-Glücksspiele. Da TSG Interactive Gaming Europe Ltd. nur eine maltesische Lizenz vorlegen konnte und keine deutsche Erlaubnis für Poker oder andere Glücksspiele besaß, reichten Anwälte umgehend Klage zur Rückerstattung der Verluste ein.
Beträchtliche Verluste von 412000 Euro effektiv durch Gerichtsurteil rückforderbar
Das Landgericht Aachen sprach am 6. Mai 2026, dass TSG Interactive Gaming Europe Ltd. ohne gültige deutsche Lizenz Online-Glücksspiel anbot und damit gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe. Daraufhin wurden sämtliche zwischen dem Betreiber und dem Spieler geschlossenen Rahmenverträge für nichtig erklärt. Das Unternehmen muss nun die kompletten Verluste in Höhe von rund 412.000 Euro an den Kläger zurückerstatten. Die Entscheidung festigt die Lizenzpflicht und erhöht den Spielerschutz in Deutschland.
Deutsches Gericht verweist auf Nichtigkeit aller unerlaubten Online-Glücksspielverträge direkt
Das Gericht unterstrich, dass das deutsche Verbot für Online-Glücksspiele sämtliche Spielkategorien – von virtuellen Casinotischen und Automaten bis zu Sportwetten und Online-Pokerveranstaltungen – abdeckt. Eine Abgrenzung nach Spielarten sei nicht vorgesehen, weil der Glücksspielstaatsvertrag den Schutz vor Spielsucht, Betrug und manipulativen Praktiken in den Mittelpunkt stellt. Ein pauschaler Verstoß gegen dieses umfassende Verbot führe unweigerlich zur Nichtigkeit aller Verträge, die im Rahmen der unerlaubten Angebote geschlossen wurden.
Gericht: Veranstalterpflicht umfasst Einzahlungen, Kontoverwaltung, Auszahlungen, dringend Lizenz nötig
In seiner Begründung führte das Gericht aus, dass die Betreiberin die Planung, Organisation und Steuerung der gesamten Online-Spielplattform übernimmt. Sie richtet Nutzerkonten ein, verwaltet persönliche Daten, überwacht Spielaktivitäten, betreibt die technische Infrastruktur und wickelt Ein- und Auszahlungen ab. Diese weitreichende Veranstaltertätigkeit unterscheidet sich fundamental von einer Zahlstellenfunktion und erfordert zwingend eine deutsche Lizenz gemäß Glücksspielstaatsvertrag, die nicht durch Auslagerung von Teilaufgaben umgangen werden kann.
Klare Rechtslage ermöglicht realistische Erstattungen vierstelliger bis fünfstelliger Beträge
Das Landgericht führt aus, dass das Verbot von Online-Glücksspielen wesentlich dem Spielerschutz dient. Der primäre Schutzbereich umfasst die Vermeidung gesundheitlicher Gefahren, das Unterbinden manipulativer Anreize und die Prävention krimineller Folgewirkungen. Plattformen ohne gültige deutsche Lizenz, die entsprechende Rahmenverträge abschließen, werden diesen Schutzmaßnahmen nicht gerecht. Aus diesem Grunde erklärt die Kammer solche Verträge für nichtig. Diese Entscheidung sichert die verbindliche Einhaltung regulatorischer Vorgaben und den Verbraucherschutz im Netz und Rechtssicherheit erhöht.
Erstattungsansprüche bleiben unbefristet erst bis voller Kenntnis der Rechtswidrigkeit
Nach Auffassung der Kammer des Landgerichts beginnt die Verjährung für Rückerstattungsansprüche nicht mit dem Abschluss der Glücksspieltransaktion, sondern erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Spieler von der beabsichtigten Unrechtmäßigkeit der Online-Glücksspielangebote Kenntnis erhält. Der Kläger gab glaubhaft an, diese Information erst im Jahr 2023 erlangt zu haben. Folglich sind sämtliche Ansprüche bis heute nicht verjährt und bleiben vollumfänglich gerichtlich durchsetzbar. Betroffene gewinnen dadurch Rechtssicherheit und können ihre Forderungen durchsetzen.
Die Entscheidung des Landgerichts Aachen kann für deutsche Pokerer eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen, da sie Verluste auf nicht lizenzierten Plattformen rückgängig machen können. CLLB Rechtsanwälte rät, die persönlichen Einsätze umgehend juristisch prüfen zu lassen, um Verjährungsfristen einzuhalten und Ansprüche geltend zu machen. Auf Basis der Nichtigkeit der Rahmenverträge erscheinen Rückzahlungsbeträge von vierstelligen bis hohen fünfstelligen Summen realistisch. Eine umgehende rechtliche Beratung erhöht die Chancen auf erfolgreiche Rückforderungen dringend empfohlen.

