Karneval und Gesundheit: Schadstoffe in Schminke, Kreppel und Kostümen als potenzielle Gefahr.

0

Sicher feiern trotz Schadstoffen: Verbraucherschutzministerium prüft Fastnachtsartikel. Karneval, Fasching und Fastnacht gehören zu den schönsten und ausgelassensten Festtagen in Deutschland. Doch wie sicher sind Schminke, Kostüme und andere Fastnachtsartikel wirklich? Um diese Frage zu beantworten, prüfte das Verbraucherschutzministerium in Baden-Württemberg mit gezielten Produktkontrollen die Sicherheit von Fastnachtsartikeln. Ziel ist es, unsichtbare Gesundheitsrisiken zu minimieren und ein ungetrübtes Fastnachtserlebnis zu ermöglichen.

Karneval und Gesundheit: Besorgniserregender Fund von Acrylamid in Fastnachtsgebäck

Fastnacht ohne Risiko? Eine Untersuchung beleuchtet die Sicherheit von Kreppel, Krapfen, Berliner und Fasnetsküchle. (Foto: AdobeStock - photocrew 101920887)

Fastnacht ohne Risiko? Eine Untersuchung beleuchtet die Sicherheit von Kreppel, Krapfen, Berliner und Fasnetsküchle. (Foto: AdobeStock – photocrew 101920887)

Während der Faschingszeit greifen viele Menschen gerne zu fettgebackenen Leckereien wie Fasnetsküchle, Berliner und Quarkbällchen. Doch wie gesundheitsschädlich sind diese Produkte? Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart führt regelmäßig Untersuchungen durch, um das Risiko von Acrylamid in stärkehaltigen Lebensmitteln zu ermitteln.

Obwohl in 40 Prozent der getesteten Berliner und ähnlichen Produkten Acrylamid nachgewiesen wurde, gibt es laut dem Verbraucherschutzminister keinen Grund zur Panik. Das Risiko, dass der Verzehr von frittiertem Hefegebäck gesundheitsschädlich ist, sei gering.

Die Ergebnisse der jüngsten Untersuchungen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Stuttgart zeigen, dass die Acrylamidbelastung in frittiertem Hefegebäck kein großes Risiko für den Verzehr darstellt. Der mittlere Gehalt an Acrylamid in den getesteten Proben betrug lediglich 10 µg/kg.

Um frittiertes Hefegebäck perfekt zuzubereiten, empfehlen die Expertinnen des CVUA Stuttgart, das Frittierfett frisch zu halten und darauf zu achten, dass es frei von Krümeln ist und nicht höher als 175 °C erhitzt wird.

Die Untersuchungen der CVUAs Stuttgart und Freiburg haben ergeben, dass Gebäcke mit problematischen trans-Fettsäuren sehr gute Ergebnisse erzielen. Im letzten Jahr waren alle 37 Proben unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstwert von zwei Prozent bezogen auf den Fettanteil. Die diesjährigen Untersuchungen sind noch im Gange, aber bisher sind alle Ergebnisse unauffällig, was ein positives Zeichen für die Verbraucher ist.

Alkoholfreie Getränke sind auf Partys beliebt. Doch wie viel Alkohol enthalten diese Getränke tatsächlich?

Die Bezeichnung "alkoholfrei" auf Getränken bedeutet nicht zwangsläufig, dass das Getränk komplett ohne Alkohol ist. Tatsächlich gibt es eine rechtliche Definition für "alkoholfrei", die eine maximale Menge von 0,5 Volumenprozent erlaubt. (Foto: AdobeStock - Davide Angelini 570233392)

Die Bezeichnung „alkoholfrei“ auf Getränken bedeutet nicht zwangsläufig, dass das Getränk komplett ohne Alkohol ist. Tatsächlich gibt es eine rechtliche Definition für „alkoholfrei“, die eine maximale Menge von 0,5 Volumenprozent erlaubt. (Foto: AdobeStock – Davide Angelini 570233392)

Immer mehr Menschen greifen auf alkoholfreie Getränke zurück, um auf eine gesunde und verantwortungsvolle Art und Weise zu feiern. Alkoholfreier Sekt erfreut sich dabei einer steigenden Beliebtheit. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 58 Proben von alkoholfreiem Sekt auf ihren Alkoholgehalt untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass keines der Getränke die gesetzliche Grenze von 0,5 Volumenprozent überschritten hat. Zudem wiesen mehr als zwei Drittel der Proben einen Alkoholgehalt von weniger als 0,1 Volumenprozent auf.

Karnevalskostüme als Gesundheitsrisiko: Perücken enthalten krebserregende Substanzen.

Karnevalskostüme unter der Lupe: Verbotene Stoffe in Faschingsperücken entdeckt. Faschingskostüme sollten nicht nur bunt und kreativ, sondern vor allem auch sicher sein. Doch immer wieder werden gesundheitsgefährdende Stoffe in Karnevalsartikeln gefunden. Aktuelle Untersuchungen haben nun ergeben, dass auch in Faschingsperücken verbotene Stoffe enthalten sein können. Experten raten daher, beim Kauf von Karnevalskostümen auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu achten.

Ein alarmierend hoher Gehalt an 4-Methyl-m-Phenylendiamin wurde in einer roten Perücke nachgewiesen, was ein erhebliches Gesundheitsrisiko für den Verbraucher darstellt. Dieser Stoff ist als krebserregend und erbgutverändernd bekannt. Zusätzlich wurden in sieben von 20 Proben sensibilisierende 1,4-Phenylendiamine gefunden, die oft in saisonalen Produkten wie Faschingskostümen vorkommen.

Wenn eine Substanz als „sensibilisierend wirkend“ bezeichnet wird, bedeutet dies, dass sie in der Lage ist, die Empfindlichkeit des Körpers gegenüber bestimmten Allergenen zu erhöhen. Dies geschieht, indem die sensibilisierende Substanz das Immunsystem des Körpers dazu anregt, Antikörper gegen die Allergene zu produzieren. Wenn der Körper später mit dem Allergen in Kontakt kommt, kann dies zu einer allergischen Reaktion führen. Beispiele für sensibilisierende Substanzen sind Chemikalien wie Formaldehyd, Duftstoffe und Pestizide.

Die Verwendung von Phenylendiaminen erfordert besondere Vorsichtsmaßnahmen, da diese Verbindungen potenziell gefährlich sind. Sie können schwere allergische Reaktionen und Hautkrankheiten auslösen und sind auch als Blutgifte bekannt. Diese farblosen, kristallinen Verbindungen verfärben sich dunkel, wenn sie Luft ausgesetzt sind, und sind nur teilweise in Wasser löslich. Alkohol und Ether lösen sie leicht auf, was ihre Handhabung erschwert und zu schweren Gesundheitsschäden führen kann. Anilin, ein ähnlicher Stoff, kann ebenfalls Leberschäden und Zyanose verursachen.

Gesetzliche Vorschriften gibt es momentan zwar nicht, doch es ist Aufgabe des Herstellers, sicherzustellen, dass bei der Produktion solcher Artikel keine gesundheitsgefährdenden Substanzen verwendet oder enthalten sind. Die Sorgfaltspflicht des Herstellers ist dabei von großer Bedeutung, um die Gesundheit der Käufer zu schützen.

Um sicherzugehen, dass man sich während der Faschingsfeierlichkeiten keine Krankheiten oder Infektionen einfängt, empfiehlt es sich, ein T-Shirt und eine Strumpfhose unter dem Kostüm zu tragen. Auf diese Weise vermeidet man den direkten Hautkontakt mit dem Material des Kostüms und schützt sich effektiv.

Belastende Materialien in Faschingsdekorationen

Auf jeder Faschingsfeier gehören bunte Luftballons und dekorative Servietten einfach dazu. Doch eine Studie des CVUA Stuttgart zeigt, dass viele Servietten unerwünschte Stoffe wie Bisphenole, Chlorpropanole und Photoinitiatoren enthalten können. Im vergangenen Jahr wurden 12 Servietten wegen ihres Ausblutverhaltens oder unerwünschter Stoffe beanstandet. Obwohl von den Servietten keine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit ausgeht, zeigen die Untersuchungen, dass eine Produktion nach dem Stand der Technik möglich ist, um den Verbraucher mit geringerer Belastung zu versorgen.

Bei den jährlichen Untersuchungen von Luftballons stehen Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe im Fokus. Nitrosamine gelten als krebserregend, während nitrosierbare Stoffe Vorstufen der Nitrosamine sind. In drei von acht untersuchten Proben wurden nach der letzten Faschingssaison Nitrosamine und/oder nitrosierbare Stoffe nahe am oder über dem Grenzwert gefunden. Diese Ergebnisse unterstreichen, dass Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe nach wie vor ein wichtiges Thema sind, das weiterhin beobachtet werden muss.

Wie gefährlich ist Faschingsschminke? Tiger-Schminke mit 2-Naphthol, verbotener Stoff in gelber Clownschminke und Schminkstifte mit Rhodamin B sind nur einige Beispiele für unerwünschte Substanzen, die in Faschingsschminke gefunden wurden.

Die Faschingszeit ist für viele Menschen die perfekte Gelegenheit, sich in aufwendige Kostüme zu werfen und das Gesicht kunstvoll zu bemalen. Doch wie sicher sind die Farben und Schminkprodukte? Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) in Baden-Württemberg hat auch dieses Jahr wieder zahlreiche Schminksets und Schminkstifte auf verbotene Substanzen und nicht zugelassene Farbstoffe untersucht.

Schädliche Wirkung: 2-Naphthol in Faschingstiger-Schminke nachgewiesen

Die Suche nach der perfekten Faschingsschminke kann schwierig sein, insbesondere wenn man Bedenken hinsichtlich der Sicherheit hat. Im letzten Jahr wurden einige Schminkprodukte aufgrund von bedenklichen Inhaltsstoffen beanstandet. Bei einem Schminkset mit dem Namen „Tiger“ wurde der verbotene Stoff 2-Naphthol gefunden. Eine andere Schminkpalette namens „Clown“ enthielt einen gelben Farbstoff, der für den Einsatz an Schleimhäuten nicht zugelassen war. Obwohl das Ministerium berichtete, dass die Verwendung dieser Produkte keine unmittelbare gesundheitliche Gefahr darstelle, bleiben dennoch Bedenken hinsichtlich der langfristigen Auswirkungen solcher Inhaltsstoffe auf die Gesundheit bestehen. Die Verantwortlichen müssen nachweisen, dass die gefundenen Stoffe technisch nicht zu vermeiden sind, um sicherzustellen, dass die Schminke sicher ist.

Nach einer Untersuchung wurde in dem Schminkset „Tiger“ der verbotene Stoff 2-Naphthol gefunden. Obwohl das Ministerium erklärt hat, dass das Produkt keine unmittelbare Gesundheitsgefahr darstellt, muss die Person, die für das Produkt verantwortlich ist, nachweisen, dass die Menge des gefundenen 2-Naphthols in den betroffenen Produkten technisch unvermeidbar ist. Darüber hinaus wurde in dem Schminkset „Clown“ ein gelber Farbstoff verwendet, der nicht für die Anwendung auf Schleimhäuten wie den Augen zugelassen ist und somit ein potentielles Gesundheitsrisiko darstellt.

Faschingsschminke mit verbotenem Rhodamin B: Warnungen für Verbraucher

Eine Untersuchung eines Schminkstifte-Sets mit neonfarbenen Stiften hat ergeben, dass in der pinken Farbe der verbotene rote Farbstoff Rhodamin B enthalten ist. Dies ist besonders besorgniserregend, da Faschingsschminke oft am Auge angewendet wird und somit die Schadstoffe direkt auf die empfindliche Augenpartie gelangen können. Rhodamin B wurde bereits 2005 von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als krebserregend und erbgutverändernd eingestuft.

Um sicherzustellen, dass Sie nach einer Party Ihre Schminke leicht entfernen können, sollten Sie vorher eine fetthaltige Creme auftragen. Diese Creme wird dazu beitragen, dass die Farben nicht so stark auf der Haut haften. Allerdings ist es wichtig, die Warnhinweise der Hersteller zu beachten, insbesondere in Bezug auf die Anwendung in der Nähe der Augen. Diese Hinweise finden Sie normalerweise auf der Rückseite der Verpackung.

Quellen

Lassen Sie eine Antwort hier