Rheinischer Karneval erhält staatliche Anerkennung im brandenburgischen immateriellen Kulturerbe-Verzeichnis

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Durch die offizielle Aufnahme von Karneval, Fastnacht und Fasching in das Landesverzeichnis wertschätzt Brandenburg sein karnevalistisches Erbe. Neben klassischen rheinischen Umzügen werden auch sorbische Zapust-Feierlichkeiten in der Niederlausitz sowie das Quempas-Singen während der Luckauer Christmette erfasst. Die Maßnahme fungiert als langfristiger Schutzmechanismus für ländliche Bräuche und beabsichtigt, örtliche Kulturvereine zu stärken, um die Lebendigkeit dieser jahrhundertealten Traditionen nachhaltig zu sichern. Sie trägt zur Stärkung regionalen Zusammenhalts bei und fördert Identifikation.

Ministerium sichert Zukunft historischer Bräuche mit neuem offiziellen Kulturerbe-Eintrag

Mit dem Beschluss zur Aufnahme von Karneval, Fastnacht und Fasching ins immaterielle Kulturerbe bekräftigt Brandenburg sein Engagement für lokale Brauchtumspflege. Erweitert wird die offizielle Liste um den sorbischen Zapust in der Niederlausitz und das traditionelle Quempas-Singen bei der Luckauer Christmette. Diese Anerkennung sichert die fortlaufende Pflege historischer Riten, erhöht ihre gesellschaftliche Präsenz und stärkt die Identifikation von Gemeinden mit ihrem kulturellen Erbe im ländlichen Raum nachhaltig und belebt historische Traditionen.

Schulen und Kindergärten feiern am 25. Januar die Vogelhochzeit

Der sorbische Zapust in der Niederlausitz findet von Januar bis März in den Gemeinden um Cottbus/Cho?ebuz statt. Die Auftaktzeremonie, das laute Zampern, mobilisiert verkleidete Gruppen zur Spendensammlung und symbolischen Wintervertreibung. Anschließend wird in festlicher Atmosphäre der Zapust-Tanz in wendischen Trachten aufgeführt. Pädagogische Einrichtungen feiern am 25. Januar die Vogelhochzeit. Regionale Brauchformen wie Hahnrupfen und Osterreiten illustrieren die lebendige kulturelle Tradition. Diese Feste sind bedeutende und nachhaltige Elemente regionaler kultureller Identitätspflege.

Thüringen nimmt Karneval in Landesliste auf und signalisiert Anerkennung

Ein länderübergreifender Antrag auf Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes wurde von Karnevalsverbänden aus Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gestellt. Insgesamt sind in diesen Verbänden etwa 930 Vereine mit rund 95.000 Mitgliedern organisiert. Bereits begleitet Thüringen seinen eigenen Förderprozess und hat den Karneval erfolgversprechend in seine Landesliste aufgenommen. Die Initiative betont den Wert historischer Bräuche und fördert deren langfristigen Erhalt sowie die Sichtbarkeit im gesamten Bundesgebiet.

Traditionsreicher Wechselgesang mehrerer Chöre wird ins Landesverzeichnis Brandenburgs eingetragen

Das Quempas-Singen hat jetzt als immaterielles Kulturerbe Brandenburgs offiziellen Status erhalten: Während der Luckauer Christmette führen mehrere Chöre an Heiligabend einen mittelalterlichen Wechselgesang auf, der seit Jahrhunderten überliefert ist. Dabei wechseln sich die Gruppen mit traditionellem Text und Melodie ab. Den Aufnahmeantrag haben der örtliche Heimatverein und die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Luckau gemeinsam gestellt. Zusätzlich pflegen Perleberg, die Prignitz und weitere umliegende Gemeinden diese jahrhundertealte Tradition. Damit wird regionale Identität gestärkt.

Die Entscheidung des brandenburgischen Kulturministeriums, Karneval, Fastnacht und Fasching in das Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufzunehmen, fördert die Anerkennung historischer Bräuche. Dank dieser Maßnahme profitieren besonders der sorbische Zapust, das traditionelle Quempas-Singen und zahlreiche Karnevalsvereine von finanzieller Unterstützung, Schulungen und Öffentlichkeitsarbeit. Durch die geplante bundesweite Eintragung werden regionale Besonderheiten gestärkt, interkultureller Austausch befördert und der Fortbestand vielgestaltiger ostdeutscher Karnevalstraditionen langfristig gesichert. Zudem fördert sie Kooperationen, setzt Impulse und stärkt Gemeinschaften.

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